
Dienst- und Geschäftsreisen ins europäische Ausland – Ohne A1-Bescheinigung...
Recht •
Bereits seit 2010 haben deutsche Arbeitnehmer für einen vorübergehenden Einsatz im europäischen Ausland die sogenannte A1-Bescheinigung mit sich zu führen, um in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht eine Doppelverbeitragung zu vermeiden. Das...
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